Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR
Erlenweg 8
34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691-915887
info (at) skywalker-klettern (dot) de
Steuernummer: 042 304 30025
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR
zum Besuch der mobilen Kletteranlage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR
zum Besuch der mobilen Kletteranlage
Die Kletteranlagen werden von der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR betrieben und sollen ihren Besuchern durch einen spannenden Kletterausflug in luftigen Höhen erfreuen.
Die Sicherheit der Besucher und des dortigen Personals hat oberste
Priorität. Vorraussetzung zum Begehen der Anlagen ist eine mindestens
durchschnittliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Jeder Teilnehmer muss
hierzu wahrheitsgemäße Antworten innerhalb eines Fragebogens ausfüllen.
1. Verschiedene Klettervarianten
Im den Kletteranlagen können alle Kletteraufgaben von einer einzelnen
Person durch balancieren, klettern, hangeln, etc. unter Aufsicht der
Sicherheitstrainer allein bewältigt werden. Zur Kontrolle der Sicherheitsregeln
erfolgt die Begehung immer in Teams mit zwei Partnern, die sich gegenseitig beaufsichtigen. Für das begehen der Kletteranlagen ist eine Voranmeldung nötig.
An offenen Klettertagen kann hiervon abgesehen werden.
Die Zeiträume hierfür entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender unter www.skywalker-klettern.de
Die Team Kletteraufgaben in den Kletteranlagen können nur durch Zusammenarbeit
von mehreren Personen gemeinsam absolviert werden. Die Teilnehmer
sorgen gemeinsam unter der Leitung eines Sicherheitstrainers für die
Sicherung, und müssen sich gegenseitig beim Klettern helfen.
Der Teambereich kann nur von Gruppen, z. B. Vereinen, Firmen, Schulen, etc. mit
mehreren Personen gemeinsam besucht werden.
Das begehen dieser Hindernisse ist für einzelnen Personen nicht möglich.
Die nachfolgenden Regelungen gelten sämtlich für beide Klettervarianten,
soweit nichts anderes angegeben ist.
Für Schulklassen wird vorab eine Behandlung des Themas Besuch im
Kletterpark empfohlen.
2. Der Besuch in einer Kletteranlage - Anmeldung
Der Besuch einer Kletteranlage ist nur über vorherige Anmeldung und Buchung bei der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR möglich.
Diese Voranmeldung verfällt, wenn nicht bis 2 Tag vor dem vereinbarten Termin in anteiliger Höhe bezahlt wurde.
3. Wer kann die Kletteranlagen besuchen?
Die persönlichen Voraussetzungen für einen Besuch sind:
ein Mindestalter von 6 Jahren und
ein Körpergewicht von maximal 120kg
eine mindest Körpergröße entfällt
sowie eine gesunde körperliche und geistige Verfassung und eine sportliche
Grundfitness, die den Besucher in die Lage versetzt, eine normale Leiter zu
besteigen.
Der Besuch der Kletteranlagen ist ausgeschlossen, wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt wird. Ausgeschlossen ist ein begehen der Kletteranlage auch, wenn ein Besucher an einer psychischen oder physischen Krankheit leidet, welche beim begehen der Kletteranlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit, oder eine Gefahr für Dritte darstellen
kann.
Sollte ein Besucher von den nachfolgend aufgelisteten Faktoren einen oder
mehrere mit „Ja“ beantworten, ist diesbezüglich mit einem Sicherheitstrainer
Kontakt aufzunehmen. Der zuständige Sicherheitstrainer entscheidet dann
über die Teilnahme und gegebenenfalls über die notwendigen Änderungen im
Ablauf für die betreffende Person.
Ja nein
Verletzungen des Bewegungsapparates (Muskeln, Bänderrisse, Zerrungen, ...)
Herz-Kreislauferkrankung (Blutdruck, Herzklappenfehler, Herzinfarkt, ...)
Verletzungen am Stützapparat, auch ältere (Rückenschmerzen, Wirbelsäule, ..)
Zeitnahe Operation
Chronische Erkrankungen (Zuckerkrankheit, Asthma, Epilepsie, ...)
Allergie gegen Stoffe der freien Natur (Bienenstiche, Wespenstiche, ...)
Infektionskrankheit in den letzten 6 Monaten
Fieber in der vergangenen Woche
Schwangerschaft
Medikamenteneinnahme, die die Teilnahme einschränkt
Alkoholeinnahme in den letzten 12 Stunden
Sonstiges, und zwar:
Durch die Zustimmung zu den Benutzerregeln versichert der Besucher auch,
dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme an einer
klettersportlichen Aktivität mit hohem eigenverantwortlichem
Sicherheitshandeln besteht.
Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger Drogen oder
berauschender Mittel stehen dürfen die Kletteranlagen nicht besteigen!
4. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre
Für Kinder unter 6 Jahren ist die Kletteranlage nicht geeignet.
Jugendliche von 6-11 Jahren können die Kletteranlage (Bereich Kinder) besuchen.
1 Jugendlicher Kletterer mit 12 oder 13 Jahren, muss in den Kletteranlagen
jeweils von einem Erwachsenen begleitet werden, der mitklettert.
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen die Kletteranlagen erst
betreten, nachdem die Sorgeberechtigten die Benutzerregeln ausführlich,
insbesondere für den minderjährigen Teilnehmer verständlich, mit diesem
besprochen haben. Bei Minderjährigen muss ein Sorgeberechtigter die
Benutzerregeln unterzeichnen, diese können schon vor dem Besuch in der Kletteranlagen im Internet herunter geladen werden unter
5. Kleidung
Die Begehung der Kletteranlage kann nur mit passender
Kleidung gestattet werden! Es sollte Sportkleidung oder bequeme
Freizeitkleidung getragen werden, welche die Bewegungsfreiheit nicht
einschränkt, funktionelle Bekleidung aus dem Wander- und Bergsportbereich
ist optimal.
Unbedingt erforderlich ist festes, geschlossenes Schuhwerk! Mit Sandalen,
Flip Flops, oder ähnlichem ist der Zutritt nicht möglich. Am besten sind
knöchelhohe leichte Wanderschuhe mit griffiger Sohle, zumindest aber
geschlossene Turnschuhe.
Die Kleidung sollte ferner der jeweiligen Witterung angepasst sein (Kälte, Hitze, Regen, ...)
6. Vertragsschluss
Der Besuchsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der
Benutzerregeln zustande.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Besuchsvertrags.
7. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des Besuchspreises erfolgt in bar direkt vor dem Besuch der jeweiligen Kletteranlage.
Bei Buchungen im Gruppenbereich ist auch eine Rechnungsstellung der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR möglich, die Rechnung ist spätestens bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn anteilig zu begleichen.
8. Rücktritt
Für angemeldete Gruppen gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden, die Rücktrittskosten gestalten
sich wie folgt:
• bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
• ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Buchungsgebühren fällig.
• ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Buchungsgebühren fällig.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
9. Benutzerregeln
Vor der Begehung der Kletteranlagen muss jeder Teilnehmer die
Benutzerregeln für die Begehung der Kletteranlagen aufmerksam durchlesen und unterzeichnen.
Die Benutzerregeln sind als Download auf der
Internetseite unter www.skywalker-klettern.de und als Aushang in der
Anlage einzusehen. Mit den Angaben zu seiner Person und seiner Unterschrift
bestätigt der Besucher, dass er die Benutzerregeln zur Kenntnis genommen
hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Insbesondere erklärt der
Besucher, dass er nicht unter dem Einfluss berauschenden oder sonstigen,
die geistige und körperliche Verfassung beeinträchtigenden Mittel wie Drogen,
Alkohol, Medikamente oder ähnlichem steht.
10. Abbruch der Begehung
In Situationen, die die Sicherheit der sich in der Anlage befindlichen Personen
gefährden, behält sich die Geschäftsleitung das Recht von, den Betrieb der
Anlage unverzüglich einzustellen. Solche Situationen können sich ergeben auf
Grund von Sturm, Hagel, Gewitter, Feuer oder ähnlichem. Die Anlage ist
durch den Standort im Freien sämtlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt, die
eventuell eine Öffnung einschränken. Es liegt in der Verantwortung des
Teilnehmers sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bei vorzeitigem Abbruch der Begehung, sei es auf eigenen Wunsch, wegen
Müdigkeit, Hitze, aufgrund von Gewitter, Sturm, Feuer oder ähnlichem, kann
keine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen, auch nicht teilweise,
ebenso wenig wenn ein Besucher die Angebote der Kletteranlage nicht vollständig nutzen kann oder will.
Sollte sich im Rahmen der Sicherheitseinweisung, noch vor der ersten
Besteigung ergeben, dass die Begehung der Kletteranlage für einen
Besucher nicht angebracht ist, erhält dieser seinen Eintrittspreis nicht wieder
zurück. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Anmeldung mit einer Gruppe handelt.
Hier gelten die unter Punkt 8 aufgelisteten Rücktrittsfristen.
Es empfiehlt sich daher bei Gruppenanmeldungen schon vor dem Besuch den
Besucherbogen aus dem Internet herunter zu laden und allen
Gruppenmitgliedern zur Unterschrift auszuhändigen.
11. Sicherheitsausrüstung
Die nötige Sicherheitsausrüstung, welche zur Begehung der Kletteranlagen erforderlich ist, wird von der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR gestellt.
Die Ausrüstung ist Eigentum der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR und besteht in der Regel aus Klettergurt, Klettersteigset mit Falldämpfer und Zweiwegekarabiner und Helm.
Die Ausrüstung ist nicht übertragbar und darf während der Begehung der Kletteranlage nicht abgelegt werden.
Während der Dauer des Besuchs in der Kletteranlage trägt der Besucher für die
Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen
direkt und unverzüglich dem Sicherheitspersonal gemeldet werden.
Die von der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR ausgegebene Sicherheitsausrüstung darf ausschließlich nach den Regeln der Sicherheitsunterweisung verwendet
werden. Bei Fragen ist ein Sicherheitstrainer zu kontaktieren. Andere als die
vom Veranstalter gestellten Sicherheitsausrüstungen dürfen nicht verwendet werden.
Sämtlichen Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei
Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen die Benutzerregeln oder gegen die
Anweisungen des Sicherheitspersonals behält sich die Geschäftsleitung das
Recht vor, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Für damit verbundene Schäden übernimmt die Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR keine Haftung.
12. Sicherheit
Die Sicherheit ist beim Besuch in den Kletteranlagen immer oberstes Gebot!
Die Begehung einer Kletteranlage beinhaltet bei Nichtbeachtung der
Sicherheits-und Benutzerregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes.
Alle Sicherheitsregeln und insbesondere die Anweisungen der Sicherheitstrainer
sind daher unbedingt zu beachten!
Die Begehung der Kletteranlage erfolgt freiwillig und auf eigene
Verantwortung. Die Sicherheitstrainer führen zu Beginn eine
Sicherheitseinweisung durch, innerhalb dieser Unterweisung wird die
Handhabung der Sicherheitsausrüstung, die der Besucher gestellt bekommt
(siehe oben Nr. 11) erläutert.
Nach dieser Sicherheitseinweisung sind die Besucher selbst für ihre Sicherung in der Anlage verantwortlich und durchlaufen diese unter der Aufsicht der Trainer in eigener
Verantwortung.
Daher muss jeder einzelne Besucher an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen, dies gilt auch für Besucher, die schon einmal einen Hochseilgarten oder die schon einmal eine Kletteranlage besucht haben.
13. Verhaltensregeln für die Begehung
Die Begehung der Kletteranlage erfolgt stets im Team zusammen mit einem Partner.
Beide Partner kontrollieren sich gegenseitig bei der Einhaltung der Sicherheitsregeln.
Jede Übung darf nur von einer Person begangen werden.
Es ist vor dem Einstieg in die Übung daher sicher zu stellen dass diese frei ist und der Vordermann diese bereits verlassen hat und sich aus der Sicherung umgehängt hat.
Auf Podesten dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Sicherheitspersonals ist
unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen oder
gegen die Benutzerregeln sind die Sicherheitstrainer berechtigt Teilnehmer/Innen auszuschließen.
14. Handhabung der Sicherungen
Während des Umhängens darf immer nur einer der beiden
Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden.
Zunächst wird der ersten Sicherungskarabiner ausgehängt und sofort in
die nächste Sicherungsmöglichkeit eingehängt. Erst dann wird der
zweite Karabiner ausgehängt und ebenfalls in die nächste Sicherungsmöglichkeit eingehängt. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt
werden!
Beim Umhängen ist daher am besten nur eine einzige Hand zu benutzen!
Nach der Einweisung in die Sicherheitstechnik haben die Besucher
ausreichend Zeit, die Anlage zu begehen, die Dauer richtet sich nach dem
Eintrittsticket, das gelöst wurde. Innerhalb dieser Besuchsdauer bestimmt
jeder Besucher selbst Intensität, Ausmaß und Dauer seiner körperlichen
Betätigung.
Da die Besucher sich in der Anlage jeweils selbst sichern, ist es
außerordentlich wichtig, dass jeder konzentriert und verantwortungsvoll mit
sich und den Sicherungen umgeht. Andernfalls können sehr schwere
Verletzungen die Folge sein. Die Anweisung des Sicherheitspersonals, die
Hinweisschilder in der Anlage, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
die Benutzerregeln sind daher unbedingt zu beachten und einzuhalten!
Bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzerregeln oder gegen Anweisungen der Sicherheitstrainer sind diese berechtigt Teilnehmer/Innen von der Begehung der Kletteranlage
auszuschließen!
Der Besuch in der Kletteranlage erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortlichkeit.
15. Mitnahme von Gegenständen
Gegenstände die eine Gefahr für den Besucher selbst oder andere darstellen
können, dürfen beim Begehen der Anlage ausnahmslos nicht mitgeführt
werden, dies gilt insbesondere für Schmuck, Kameras, Mobiltelefone,
Schlüssel, Getränkeflaschen, etc.
Für abgegebene Gegenstände und Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.
16. Anweisungen der Trainer
Den Anweisungen der Sicherheitstrainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten!
Sollten einzelne Besucher den Anweisungen der Sicherheitstrainer nicht Folge
leisten, so können diese Besucher mit sofortiger Wirkung ohne
Erstattungsansprüche vom Besuch in der Kletteranlage ausgeschlossen werden.
Wird die Begehung der Kletteranlage durch höhere Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Sicherheitstrainer berechtigt über den Abbruch der Begehung zu entscheiden.
17. Haftung
Für Personenschäden haftet die Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
Für Sach-und Vermögensschäden haften die Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR
und ihre Gehilfen nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.
Die Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR und ihre Gehilfen haften nicht bei Verlust,
Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum.
Der Besuch in der Kletteranlage erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Die
Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR kann dem Besucher keine Garantie geben für
einen subjektiv vorgestellten Erfolg der Veranstaltung.
18. Durchführungsrisiko
Der Besuch in der Kletteranlage wird von Seiten der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR geplant und vorbereitet. Auf Grund verschiedener Einflüsse
kann der Fall eintreten, dass geplante Abläufe nicht so verwirklicht werden
können, wie vorgesehen. Die in den Angeboten und Ausschreibungen
vorgestellten Konzepte sind daher als vorgesehene, geplante Abläufe zu verstehen.
Änderungen im Aufbau und der Kletteranlage sind möglich. Ein Anspruch zum Aufbau und Betrieb bestimmter Hindernisse besteht nicht.
Durch beispielsweise witterungstechnische Einflüsse ist eine
exakte Einhaltung des geplanten Verlaufs nicht immer möglich. Die Haftung
für solche Bedingungen, deren Gegebenheiten außerhalb des
Einflussbereiches der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR liegen ist ausgeschlossen.
19. Nutzungsdauer
Die Aufenthaltsdauer in der Kletteranlage richtet sich nach der gelösten
Eintrittskarte, in der Nutzungsdauer sind auch die Zeiten für
Sicherheitseinweisungen und Training mit der Sicherheitsausrüstung
enthalten.
20. Rauchverbot
Im Bereich der Anlage gilt absolutes Rauchverbot.
Für Besucher die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt ein generelles
Rauchverbot. Die Besucher die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich
von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten.
21. Datenschutz
Die von der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR erhobenen Daten unterliegen
selbstverständlich strengstem Datenschutz, sie dienen lediglich der
Vermeidung von Verletzungen und der bestmöglichen sicherheitstechnischen
Vorsorge.
Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte heraus gegeben.
22. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz
der Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR. Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik
Deutschland.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten, gleiches gilt für Lücken.
Susanne Baumann und Thomas Prinz GbR,
Sitz: Erlenweg 8 , 34613 Schwalmstadt
Steuernummer: 042 304 30025
Kreissparkasse Schwalm-Eder : Blz 52052154 KtoNr. 0240002253